Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT Service Neumann Bahnhofstrasse 3 35614 Asslar-Werdorf
(Stand 15.10.2005)

 

§ 1 Allgemeines

1.1
Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allen, auch Liefergeschäften, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

1.2
Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in Produktbeschreibungen, Prospekten o.ä. sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.

1.3
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne Software, gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen

1.4
Die Bestellung des Kunden kann innerhalb 14 Tagen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden.


§ 2 Liefertermine, Verzug, Gefahrübertrag

2.1
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung von technischen Fragen sowie die Selbstbelieferung voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtig, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos schriftliche Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat.

2.2
Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

2.3
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Soweit Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei Übernahme von Fracht und Versendung durch uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung erfolgt. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern.


§ 3 Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug

3.1
Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB, mindestens jedoch 9% zu zahlen.

3.2
Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25% der Kaufsumme als Schadenersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt. Zurückbehaltungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.


§ 4 Vertragsbeginn, -ende

4.1
Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, haben Verträge eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten.

4.2
Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zu Verträgen, so gilt für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im Übrigen gekündigt werden.

4.3
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von IT Service Neumann sowie vom Kunden mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

4.4
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird.

4.5
Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für IT Service Neumann insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung aller Verbindlichkeiten Eigentum der Fa. IT Service Neumann. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräusserung in Höhe des Faktura-Endbetrages ( einschliesslich Mehrwertsteuer) ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.


§ 6 Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.


§ 7 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

7.1
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen.

7.2
Die kaufmännischen Verkehr geltenden §§377, 378 HGB bleiben unberührt. Soweit keine Rüge innerhalb 10 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns eingeht, gilt die Ware als genehmigt.

7.3
Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für Austausch oder Reparaturen gewährleisten wir in gleicher Weise wie für den Kaufgegenstand.

7.4
Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7.5
Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich, aus welchen Rechtsgründen, - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeiten sowie Ansprüchen nach §§1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Beim Verkauf von Software mit Hardware im Paket gilt der Kauf als einheitlicher Kaufvertrag. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Software und Literatur, Gebrauchte Ware

8.1
Software und Literatur sind vom Umtausch nach Aufreißen der Ware bzw. Brechen des Lizenzsiegels ausgeschlossen

8.2
Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bestimmungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt deren Geltung durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Soweit der Käufer diese Bedingungen nicht anerkennen will steht ihm die Rückgabe der Pakete mit versiegelten Datenträgern innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Software zu.


§ 9 Webdesign

9.1
Bilder werden IT Service Neumann vom Kunden zur Verfügung gestellt. Dabei übernimmt IT Service Neumann keine, wie auch immer geartete Haftung gegenüber eventuellen Urhebern, dies obliegt dem Kunden. Unter die Kategorie Bilder fallen auch Grafiken, Logos, Cliparts, einfach alle bildhaften Darstellungen, egal auf welchem Medium.

9.2
Die Texte, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart und zusätzlich angeboten und beauftragt, müssen vom Kunden als digitale Vorlage bereit gestellt werden. IT Service Neumann baut diese Texte lediglich in die Internetpräsentationen ein und übernimmt keine Verantwortung für Rechtschreibfehler und inhaltliche Fehler, außer es wurde zusätzlich ein Korrekturlesen in Auftrag gegeben. Rechtschreibfehler und inhaltliche Fehler müssen vom Kunden bereits bei der Übergabe oder spätestens 3 Tage nach der Veröffentlichung im Internet im Detail bekannt gegeben werden, damit sie kostenlos berichtigt werden. IT Service Neumann übernimmt keine, wie auch immer geartete Haftung gegenüber eventuellen Urhebern, dies obliegt dem Kunden.


§ 10 Ausfuhrgenehmigung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft geschehen darf. Soweit der Käufer die Ausfuhr beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von dem Käufer selbst einzuholen.


§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.


§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung.